Lieferantenauswahl
Lieferanten und Fremdfirmen im Gastbetrieb mit klaren Aufgaben beauftragen
Lieferantenvertrag Gastronomie: Welche Punkte Sie regeln, wie Sie Fremdfirmen einweisen und wer im Betrieb die Kontrolle und Übergabe übernimmt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der BGN-Branchenleitfaden nennt konkrete Inhalte für Verträge mit Lieferanten, Subunternehmern und Zeitarbeitsunternehmen.
- Entscheidend ist die interne Übergabe: Wer welche Regelung kennt und wer die Umsetzung kontrolliert.
- Ein Übergabeprotokoll ordnet jeden Vertragspunkt einer verantwortlichen Person zu.
Warum sich klare Regelungen für beide Seiten lohnen
Der Leitfaden für Hotellerie und Gastronomie hält als Nutzen klarer vertraglicher Regelungen fest, dass Beschwerden und Probleme mit Lieferanten und Subunternehmen zurückgehen. Gleichzeitig sollen Prozesse effektiver laufen und die Speisenqualität hoch bleiben. Das sind Ziele des Leitfadens, keine gemessenen Ergebnisse.
Für den Betrieb heißt das: Ein Lieferantenvertrag in der Gastronomie regelt nicht nur Preise. Er beschreibt auch, wie fremde Beschäftigte im Haus arbeiten. Genau diese Punkte gehen im Tagesgeschäft häufig unter, wenn niemand sie schriftlich festhält.
Diese Punkte gehören in die Vereinbarung
Nach dem Branchenleitfaden legen Sie in Verträgen mit Lieferanten, Subunternehmern oder Zeitarbeitsunternehmen die Einsatz- und Arbeitsbedingungen klar fest. Dazu zählen Arbeitsaufgaben, Arbeitsumfang und der Umgang mit Gästen. Ebenso gehören Weisungsbefugnisse, Unterweisungen sowie Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen hinein.
Weitere Punkte sind Tätigkeiten mit Arbeitsstoffen, die Eignung und Qualifikation der Beschäftigten, die Rechte der Fremdfirma und die Persönliche Schutzausrüstung. Wie Sie Fremdfirmen im Betrieb koordinieren, beschreibt die Praxishilfe zur Koordination von Fremdfirmen der BGN.
Prüfen Sie bei jedem Punkt zwei Dinge: Was soll gelten, und wer im eigenen Haus sorgt dafür?
Beispiel für ein Übergaberaster
Das folgende Raster ist ein Vorschlag für die betriebliche Dokumentation, kein Mustervertrag. Es hält fest, welche Vertragsregelung im Alltag gelebt werden muss.
| Vertragspunkt | interne Regelung | verantwortlich | Kontrolle |
|---|---|---|---|
| Arbeitsaufgaben und Umfang | Einsatzbereich im Betrieb | Schichtleitung | bei jedem Einsatz |
| Umgang mit Gästen | Verhalten und Ansprechpartner | Serviceleitung | stichprobenartig |
| Unterweisungen | Inhalt und Nachweis | Sicherheitsbeauftragte | nach Unterweisung |
| Persönliche Schutzausrüstung | Bereitstellung und Tragen | Küchenleitung | bei Arbeitsbeginn |
Dieses Raster ist eine redaktionelle Arbeitshilfe. Die Quelle liefert kein fertiges Formular für diese Übergabe.
Weisungsbefugnisse und betriebliche Übergabe benennen
Der Leitfaden empfiehlt, für jeden Arbeitsbereich festzulegen, wer für die Umsetzung verantwortlich und wofür weisungsbefugt ist. Ein Organigramm hilft dabei. Fremde Beschäftigte sollten wissen, an wen sie sich im Betrieb wenden.
Klären Sie vorab, wer Anweisungen geben darf und wer nicht. Sonst entstehen Konflikte zwischen eigener Schichtleitung und der Fremdfirma. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest und besprechen Sie es mit den betroffenen Beschäftigten.
Qualifikation, Unterweisung und Schutzausrüstung vereinbaren
Die Eignung und Qualifikation der Beschäftigten gehört ausdrücklich zu den Vertragspunkten. Klären Sie, welche Nachweise Sie vor dem ersten Einsatz sehen wollen. Unterweisungen sollten Inhalt, Zeitpunkt und Verantwortliche nennen.
Bei der Schutzausrüstung gilt: Lässt sich eine Gefährdung nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausschließen, muss der Betrieb geeignete persönliche Schutzausrüstung kostenfrei bereitstellen. Der Leitfaden nennt Fuß-, Schnitt- und Hautschutz als Beispiele.
Qualität und Sicherheit kontrollieren
Der Leitfaden schreibt vor, dass die Umsetzung der vertraglichen Regelungen kontrolliert wird. Legen Sie deshalb fest, wer prüft und in welchem Rhythmus. Für Waren liefern Qualität, Funktionsfähigkeit, Gewicht und Hygienezustand typische Prüfpunkte. Geprüft wird nicht nur vom Einkauf, sondern auch von der fachkundigen Person in Küche oder Technik.
Bewahren Sie Nachweise dort auf, wo sie im Alltag gebraucht werden. Ein Ordner im Büro hilft der Schichtleitung wenig.
Schnellstart
- Liste mit allen Lieferanten, Subunternehmern und Zeitarbeitsunternehmen anlegen.
- Vertragspunkte des Leitfadens je Vertrag abhaken.
- Verantwortliche Person je Punkt benennen.
- Übergaberaster ausfüllen und im Betrieb auslegen.
- Kontrollen mit Datum und Ergebnis dokumentieren.
Häufige Fragen
Welche Klauseln sind rechtlich zwingend? Das sagt der Leitfaden nicht. Er beschreibt Inhalte guter Praxis und keine rechtliche Wirksamkeitsprüfung.
Brauche ich ein bestimmtes Formular? Nein. Die Quelle liefert kein fertiges Übergabeformular. Das Raster oben ist eine eigene Arbeitshilfe.
Wer kontrolliert die Einhaltung? Das legt der Betrieb selbst fest. Der Leitfaden verlangt nur, dass die Umsetzung kontrolliert wird.